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  • 27.10.2021 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Keine Hinterziehung von KiSt – keine Doppel-Einziehung beim Bestochenen

    | Die Verkürzung von KiSt stellt keine Steuerhinterziehung dar. Ob ein Betrug vorliegt, ist offen. Über die Einziehung der Bestechungsgelder hinaus, kann die mangels Angabe der Gelder zu niedrig festgesetzte Steuer nicht zusätzlich eingezogen werden. |

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