19.02.2013 · Fachbeitrag · Steuerberatergebührenverordnung
Selbstanzeigenberatung: Gute Nachrichten bezüglich der Vergütung
Am 12.12.12 ist die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (BGBl I 12, 2637, 2640) in Kraft getreten. Durch Art. 5 Nr. 7 wurde § 30 StBGebV geändert. Neu ist Absatz 2 der Vorschrift, der nun ausdrücklich klarstellt, dass sich der Gegenstandswert nach der berichtigten Bemessungsgrundlage und nicht nach der steuerlichen Auswirkung richtet. Dies war zuvor umstritten.
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