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  • · Fachbeitrag · Schätzung

    Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und plausibel sein

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen

    Führt die Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung bei einer Gesamtwürdigung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, entfällt die Bindungswirkung der Richtsatzsammlung (BFH 23.4.15, V R 32/14, Abruf-Nr. 177858).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin (GmbH) betreibt eine Schlachterei und setzt ihre Produkte insbesondere in ihrer Filiale in X ab. Daneben betreibt sie Stände auf Wochenmärkten, einen Catering-Service, einen Mittagstisch und bietet zubereitete Speisen auf verschiedenen regionalen Veranstaltungen an.

     

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte der Außenprüfer fest, dass keine Aufzeichnungen über unentgeltliche Wertabgaben für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Familien geführt wurden. Der Prüfer erhöhte die dem Regelsteuersatz und die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Warenentnahmen entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder und dem Alter der zugehörigen Kinder auf der Grundlage der in der amtlichen Richtsatzsammlung für eine Fleischerei vorgesehenen Pauschbeträge. Das FA folgte den Feststellungen des Prüfers in geänderten Umsatzsteuerbescheiden.