03.02.2025 · Nachricht · LG Köln
Sitzverlegung in Gewerbesteueroase stellt keine Hinterziehung dar
Das LG Köln hat einen Angeklagten, der seinen Sitz in eine inländische Gewerbesteueroase verlegt hatte, vom Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung freigesprochen (1.7.24, 106 KLs 7/23, Abruf-Nr. 245803 ).
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