13.08.2025 · Nachricht · LG Frankfurt a. M.
Gutachten können Beihilfestrafbarkeit zu Cum-Ex-Taten begründen
| Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass sich steuerliche Berater wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können, wenn Gefälligkeitsgutachten für Cum-Ex-Täter erstellt werden, die diese darin bestärken, unrechtmäßige Cum-Ex-Aktientransaktionen durchzuführen (30.1.24, 5/24 KLs 7480 Js 208433/21, Abruf-Nr. 246558 ). |
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