Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.12.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht München

    Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren liegt im Ermessen der Finanzbehörde

    Wird eine Auskunft aus den Behördenakten in einem konkreten Besteuerungsverfahren erteilt sowie eine Abschrift des Steuerbescheids ausgereicht, ist das eine „besondere Form der Akteneinsicht“ (FG München 8.7.15, 4 K 2738/14, Abruf-Nr. 146020 ).