15.12.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht München
Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren liegt im Ermessen der Finanzbehörde
Wird eine Auskunft aus den Behördenakten in einem konkreten Besteuerungsverfahren erteilt sowie eine Abschrift des Steuerbescheids ausgereicht, ist das eine „besondere Form der Akteneinsicht“ (FG München 8.7.15, 4 K 2738/14, Abruf-Nr. 146020 ).
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