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  • 16.07.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Düsseldorf

    Vorsteuerabzug wird versagt, Gericht gewährt keine AdV

    | Die objektive Beweislast für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer (FG Düsseldorf 26.3.14, 1 V 3235/13, Abruf-Nr. 142042 ). |

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