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  • 20.07.2021 · Nachricht · FG Nürnberg

    Doppelfunktion des Außenprüfers – kein Verwertungsverbot

    | Ermittlungsmaßnahmen eines Außenprüfers können zulässigerweise eine Doppelfunktion haben: Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts und die Prüfung, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind (FG Nürnberg 24.11.20, 1 K 395/18, Abruf-Nr. 223076 ). |

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