02.11.2026 · Nachricht · FG Münster
Steuerklassenwahl III/V kann leichtfertige Steuerverkürzung sein
Das FG Münster hat zu der Steuerklassenkombination III/V bei Eheleuten entschieden, dass darin im Fall von nicht abgegebenen Steuererklärungen eine leichtfertige Steuerverkürzung gesehen werden kann (13.3.26, 4 K 135/19 E, Abruf-Nr. 254435 ).
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