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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuergesetz

    Abzugsverbot: Indizienkatalog zur Erkennung von Domizilgesellschaften

    von RA Markus Rübenstahl, Mag. iur., und Ref. iur. Stefanie Debus, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a.M.

    Sprechen bestimmte Indizien für eine Domizilgesellschaft und kann der Steuerpflichtige nicht nachweisen, dass diese eigene Leistungen erbracht hat, sind die an diese Gesellschaft vorgenommenen Zahlungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Lässt sich nicht feststellen, ob und in welcher Höhe der tatsächliche Empfänger im Inland steuerpflichtig ist, ist der Abzug in voller Höhe zu versagen (FG Baden-Württemberg 8.2.11, 2 V 1263/10, Abruf-Nr. 114088).

    Sachverhalt

    A schloss im Juli 1997 einen Franchise-Vertrag mit der in der Schweiz ansässigen X-AG. Diese ist Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation. Einer solchen müssen sich nach dem Schweizerischen Recht sogenannte Finanzintermediäre anschließen, die berufsmäßig fremdes Vermögen annehmen, aufbewahren oder bei dessen Anlage oder Übertragung helfen. A verpflichtete sich, für die Leistung der X-AG (Überlassung einer Abwicklungsidee für Werbung) Lizenzgebühren zu zahlen.

     

    Diese Zahlungen machte A in den Folgejahren als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend. Auf ein Benennungsverlangen des FA nach § 160 AO legte A - um die wirtschaftliche Aktivität der X-AG nachzuweisen - Bestätigungen des Kantonalen Steueramts Q vor, nach denen die X-AG in der Schweiz als Steuerzahler registriert und nur Schweizer mit dortigem Wohnsitz an ihr beteiligt seien, sowie einen Handelsregisterauszug, Bestätigungen der X-AG selbst, keine Domizilgesellschaft zu sein sowie die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, dass die Zahlungen des A auf dem Bankkonto der X-AG vereinnahmt worden seien.

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