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  • · Fachbeitrag · Disziplinarverfahren

    Steuerdelikt und Beamtenverhältnis

    von Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    Der Zugriff des Beamten auf mehr als geringwertige Gelder oder Güter wiegt grundsätzlich so schwer, dass die Verwirklichung des Zugriffsdelikts seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis indiziert (FG Münster 27.5.14, 13 K 2614/13.O, Abruf-Nr. 142682).

     

    Sachverhalt

    Der Beklagte war viele Jahre als Bürokaufmann bei der Bundeswehr tätig. Zuletzt hatte er den Dienstgrad eines Oberfeldwebels und wurde als Stabsdienstfeldwebel im Luftwaffenamt eingesetzt. Nachdem er vom militärischen Dienst freigestellt worden war, begann er eine Ausbildung als Steueranwärter für die Laufbahn des mittleren Dienstes in die Finanzverwaltung des Landes NRW. Später wurde er als Beamter auf Probe zum Steuersekretär ernannt. Er war in der Finanzverwaltung tätig.

     

    Im Jahre 2007 wurde er rechtskräftig wegen Untreue in zwei Fällen, in einem Fall als besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung sowie Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Jahre 2012 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.