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  • 25.10.2021 · Nachricht · Cum-Ex-Geschäfte

    Zivilrechtliche Haftung für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften

    | Das LG Frankfurt a. M. hat am 29.9.21 (2-27 O 328/20) einer zivilrechtlichen Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von ca. einer Mrd. EUR aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben (Abruf-Nr. 225101 ). |

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