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  • 18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

    | Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vor­enthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auch auf den Vorsatz des ­beklagten Geschäftsführers. |

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