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  • 07.09.2020 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zugang zu beschlagnahmten Unterlagen vor Ausschlussfrist

    | Bevor dem Kläger vom FG eine Ausschlussfrist nach § 79b FGO gesetzt werden kann, muss er Zugang zu beschlagnahmten Unterlagen erhalten, wenn sie für seine Klagebegründung (Verteidigung gegen überhöhte Schätzung) erforderlich sind. Ein Urteil muss zudem Ausführungen dazu enthalten, ob eine Schätzung in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich ist. Das hat der BFH klargestellt (27.12.19, X B 6/18, Abruf-Nr. 215818 ). |

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