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  • 17.07.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

    | Der BFH hat mit Beschluss vom 14.5.13 (X B 183/12, Abruf-Nr. 132007 ) eine Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen: Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter ­welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sogenannte Zeitreihen­vergleich eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrund­lagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. |

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