26.10.2026 · Fachbeitrag · BGH
Schätzung nach § 4 Abs. 3 EStG trotz Bilanzierungspflicht möglich
Der BGH hat entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen strafrechtlich ausnahmsweise nach den für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) geltenden Grundsätzen geschätzt werden können, obwohl der Angeklagte eigentlich bilanzierungspflichtig war (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG; 13.7.26, 1 StR 267/25, Abruf-Nr. 255574 ).
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