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  • 17.02.2021 · Fachbeitrag · BGH

    Betriebsausgaben verringern Einziehungsbetrag

    | Der BGH hat entschieden, dass mit einer Steuerhinterziehung in Zusammenhang stehende, angefallene Betriebsausgaben beim Vermögensarrest den Einziehungsbetrag verringern (6.8.20, 1 StR 198/20, Abruf-Nr. 218278 ). |

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