08.11.2021 · Fachbeitrag · BFH
Planmäßiger An- und Verkauf über eBay ist steuerpflichtig
Der BFH weist auf Folgendes hin: Ein steuerpflichtiger gewerblicher (Internet-)Handel liegt vor, wenn planmäßig Gegenstände in Veräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. In diesem Fall treten andere (entlastende) Indizien in den Hintergrund (BFH 17.6.20, X R 26/18, Abruf-Nr. 219512 ). Unerheblich ist, dass der Steuerpflichtige kein besonderes Verkaufs-Konzept hat (z. B. Auswahl nur gut gehender Gegenstände), keine Mindestpreise setzt, keine Vorkenntnisse im Handel bzw. Trödel hat und Auktionen nur aus „Spaß am Handeln“ bzw. „Nervenkitzel“ betreibt.
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