19.03.2014 · Fachbeitrag · Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Disziplinarmaßnahme nach Steuerhinterziehung
Der BayVGH hat am 6.12.13 (16a D 12.1815, Abruf-Nr. 140769 ) darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Disziplinarmaßnahme für außerdienstliche Steuerhinterziehungen ohne dienstlichen Bezug wegen der Variationsbreite der Verfehlungen grundsätzlich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls festzulegen ist.
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