25.05.2020 · Fachbeitrag · Bundestag
Bonpflicht für Bäcker & Co. bleibt
Der Finanzausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bekräftigt, dass es bei der Bonpflicht für Bäcker und vergleichbare Betriebe der Bargeschäftsbranche bleibt. Ein anderslautender Gesetzentwurf der FDP (BT-Drucksache 19/15768) wurde abgelehnt (BT-Drucksache 19/19068, www.iww.de/s3676 www.iww.de/s3676 ). Die Belegausgabepflicht gem. § 146a Abs. 2 S. 1 AO gilt seit 1.1.20 (Gesetz zum Schutz vor Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen, 22.12.16, BGBl. I, 3152).
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