· Nachricht · BMF
Finanzverwaltung ändert den AEAO
Das BMF hat mit Schreiben vom 13.8.25 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 30, 87a, 87d, 122, 154, 165, 172, 197, 219, 235, 363 und 367 geändert.
In steuerstrafrechtlicher Hinsicht sind u. a. folgende Änderungen interessant:
- AEAO zu § 154 Nr. 7.1.1: Identifizierung von Konto-Verfügungsberechtigten
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