06.02.2023 · Nachricht · BMF
EU-Kindergelddaten-Abrufverordnung in Kraft
Die VO über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch EU-Mitgliedstaaten (EU-Kindergelddaten-AbrufVO – EUKiGAbV) ist am 1.10.22 in Kraft getreten (BGBl 22 I, S. 1378). Das Regelwerk dient dazu, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld zu bekämpfen, und soll den grenzüberschreitenden Informationsaustausch verbessern.
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