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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht international

    Schweiz: Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten

    von RA Daniel Holenstein, eidg. dipl. Steuerexperte, SF & Partner Schweiz AG, Zürich

    | Der Schweizerische Bundesrat ist in seiner Sitzung vom 29.8.18 auf seinen nach Übernahme des OECD-Standards für die Steueramtshilfe gefällten Entscheid zurückgekommen, die Rechtshilfe für Fiskaldelikte der Steueramtshilfe anzugleichen. Kurz und knapp: Es bleibt bei der alten Rechtslage. |

    1. Ausgangslage

    Im Juni 2012 hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einen Vorentwurf in die Vernehmlassung (Anhörung) geschickt, der die Aufhebung des Fiskalvorbehalts im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.3.81 (IRSG), die Anpassung des Spezialvorbehalts sowie die Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vorsah.

     

    Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung (Anhörung) auf große Kritik gestoßen ist, hat der Bundesrat 2013 entschieden, die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten vorerst zurückzustellen. Aufgrund der Entwicklungen in der Steueramtshilfe hat er nun entschieden, auf die Angleichung der Rechtshilfe an die Steueramtshilfe gänzlich zu verzichten.

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