· Nachricht · Kryptomessenger
EncroChat again: Der BGH hebt den Freispruch des LG Berlin I auf
von RiAG a.D. Frank Buckow, Berlin
Trotz höchstrichterlicher Klärung bleibt die Verwertbarkeit von Kryptomessenger-Daten umstritten: Während BGH und BVerfG es bejahen, dass deutsche Ermittlungsbehörden EncroChat-, ANOM- und SkyECC-Daten benutzen, hatte das LG Berlin I einen Angeklagten wegen Verfahrensmängeln freigesprochen. Der BGH hob das Urteil jedoch auf. Bei der Neuverhandlung muss nun auch die über vierjährige Verfahrensdauer berücksichtigt werden.
1. Einleitung
Die strafrechtliche Bewertung kriminell genutzter Kryptomessenger ist abgeschlossen. Die Obergerichte halten die im Rechtshilfeweg erlangten Daten für
- ANOM-App (BGH 9.1.25, 1 StR 54/24, juris),
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