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  • · Nachricht · Gesetzesentwurf

    Kein Kuschelkurs mehr für Unternehmenskriminalität

    | Unternehmen müssen bei Steuerdelikten künftig mit deutlich empfindlicheren Sanktionen als bisher rechnen. Das sieht der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität (VerSanG-E) vor. Berater tun gut daran, ihre Mandanten jetzt schon auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Denn ein effektives Compliance-System wird dann z. B. wichtiger denn je! Was Ihre Mandanten im einzelnen erwartet, erfahren Sie jetzt in PStR Praxis Steuerstrafrecht. |

     

    Lesen Sie in den Ausgaben 1 und 2 u. a.,

    • wie der Sanktionsrahmen verschärft und das Sanktionsspektrum erweitert werden sollen,
    • welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen das Gesetz haben wird und
    • wie sich interne Untersuchungen strafmildernd auswirken.

     

    Quelle: ID 46333868

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