Ein trister Novembertag in Düsseldorf, doch die Atmosphäre im Tagungssaal hätte nicht lebendiger sein können: Auch dieses Jahr versammelten sich Fachleute aus Recht und Steuern zum traditionsreichen PStR-Kongress. Unter der souveränen Leitung des Präsidenten des OLG Hamburg, Dr. Tully, bot die Veranstaltung erneut eine Mischung aus wissenschaftlicher Tiefe und praxisnaher Diskussion. Hier ein Blick auf die Highlights:
der Jahresauftakt 2025 steht im Zeichen des Wandels – zumindest auf dem politischen Parkett. Deutschland wählt im Februar einen neuen Bundestag. Auch für das Steuerrecht und Steuerstrafrecht stellt sich die Frage: ...
Der Rat der EU hat am 8.10.24 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke („Blacklist“) aktualisiert (Abruf-Nr. 244512 ). Antigua und Barbuda konnten (unter Vorbehalt einer künftigen ...
Auf Vorlage des BMF hat die Bundesregierung die 7. VO Änderung der Mitteilungs-VO beschlossen (Abruf-Nr. 244511 ). Die Änderung sieht eine Verdopplung der Bagatellgrenze des § 7 Abs. 2 MV für Zahlungsmitteilungen (von 1.500 EUR) auf nun 3.000 EUR, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten bei Ordnungsgeldern und eine Änderung bislang geltender Übergangsregelungen vor. Die neue VO soll am 1.1.25 in Kraft treten. Sie gilt dann (vorbehaltlich des § 13 ...
Tauchen Sie mit uns am 16.1.25 um 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr in die komplexe Welt des Steuerstrafrechts ein und profitieren Sie von praxisnahen Einblicken und wertvollen Tipps! Dieses Webinar richtet sich speziell an ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion stellte die österreichische Finanzpolizei zahlreiche Verfehlungen bei Kebabständen fest. Die Mehrheit der 221 kontrollierten Betriebe arbeitete nicht rechtskonform. Es wurden 272 Verstöße aufgedeckt (PM öBMF vom 26.8.24).