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  • · Fachbeitrag · Kontrollmitteilungen

    Grundeigentum in Dubai

    | Viele Menschen sind inzwischen Eigentümer einer Immobilie im Ausland, die sie u. a. als Ferienwohnungen vermieten. Was Immobilien in Dubai betrifft, erhalten die FÄ inzwischen aufgrund der sog. Dubai-Leaks Informationen u. a. darüber, wer in Dubai Grundbesitz erworben hat. |

     

    FRAGE DES STEUERBERATERS: Mein Mandant erhielt ein Schreiben seines FA über eine Kontrollmitteilung bezüglich einer Immobilie in Dubai, deren Eigentümer er sei. Daran schlossen sich Fragen im Hinblick auf die Erzielung von Einkünften durch die Vermietung der Immobilie und die Herkunft der zum Erwerb der Immobilie eingesetzten Mittel an. Mir war nicht bekannt, dass mein Mandant eine Immobilie in Dubai besitzt. Welche Hintergründe hat dieses Schreiben und wie ist es steuerstrafrechtlich zu werten?

     

    ANTWORT DES VERTEIDIGERS: Das Anschreiben basiert auf Daten des Dubai Land Department (DLD) mit dem Stand 2018, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erworben hat (sog. Dubai-Leaks). Das DLD entspricht in seiner Funktion einem Grundbuchamt, geht aber mit seinen Aufgaben, zu denen auch die Entwicklung des Immobiliensektors durch Organisation von Investitionen, Förderung und Investmentberatung gehört, deutlich über die rein katastermäßigen Aufgaben hinaus.

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