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  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    Neu: Fünf FAO-Stunden mit „Praxis Steuerstrafrecht“ absolvieren

    | Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Praxis Steuerstrafrecht“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung. |

     

    25 Fragen mit je 4 Antwortmöglichkeiten betreffen Beiträge aus den Ausgaben Januar bis Mai bzw. Juli bis November von „Praxis Steuerstrafrecht“. Diese stellen wir Ihnen auch gesondert online zur Verfügung. Zu diesen Beiträgen können Sie für das 1. Halbjahr im Juni und für das 2. Halbjahr im Dezember online einen Multiple-Choice-Test absolvieren. Im Bestehensfall erhalten Sie ein schriftliches Zertifikat zur Vorlage bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

     

    Ihr Vorteil | Sie können die 5 Stunden FAO-Fortbildung in Ihrer Kanzlei oder zu Hause absolvieren, ohne ein kostenpflichtiges Seminar besuchen zu müssen. So sparen Sie zudem Reisekosten und verlieren keine Arbeitszeit. Außerdem sind Sie an keinen festen Termin gebunden. Das Selbststudium richtet sich nach Ihrem Terminkalender - nicht umgekehrt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 1 | ID 43116733

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