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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Zoll: Mit 40.000 EUR Bargeld im Zug erwischt

    | Die Steuerfahndung bekam einen Hinweis von der Zollbehörde: Zollfahnder hatten einen Mann mit 40.000 EUR Bargeld im Zug von Zürich nach München erwischt. |

     

    1. Zoll kontrolliert Bahnreisende

    Nach dem Bericht der Zollfahnder war das Bargeld offenbar im doppelten Boden eines Lebkuchenhauses versteckt worden. Das FA stellte im Laufe weiterer Recherchen fest, dass der Erwischte bis vor zwei Jahren Inhaber eines bekannten Hotels gewesen war. Routinemäßig hatten dort zwar ständig Betriebsprüfungen stattgefunden - aber ohne nennenswertes Mehrergebnis. Die Gewinne waren jedoch nicht so groß gewesen, dass viel Schwarzgeld hätte erwirtschaftet werden können. Auffällig war allerdings, dass sich der Hotelier bereits mit 55 Jahren zur Ruhe gesetzt hatte und das Hotel verkauft hatte. Die Fahnder bejahten einen Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung, denn zumindest waren die Zinseinkünfte aus vermuteten Schweizer Bankguthaben nicht versteuert worden.

     

    2. Privathaus des früheren Hoteliers wird durchsucht

    Der Hotelier war offensichtlich froh, dass die ganze Geschichte ein Ende hatte: Seit dem Erlebnis im Zug von Zürich nach München habe er nur schlaflose Nächte gehabt. Er habe auf das Eintreffen der Steuerfahndung gewartet. Der Hotelier hatte alle erforderlichen Unterlagen bereits herausgesucht. Aus den Kontoauszügen ging hervor, dass insgesamt 200.000 EUR unversteuertes Geld nach und nach in die Schweiz transferiert worden war. Das Geld stammte sowohl aus Einnahmen aus der Zimmervermietung als auch aus dem gastronomischen Betrieb, der dem Hotel angegliedert gewesen sei. Er habe teilweise mit Reiseunternehmen zusammengearbeitet, die ihrerseits die verkauften Reisen, die auch eine Übernachtung in seinem Hotel beinhalteten, nicht versteuert hatten, sodass keine Gefahr bestand, dass er über eine Kontrollmitteilung auffallen konnte.

     

    3. Lieber reinen Tisch als schlaflose Nächte

    Über alle Schwarzeinnahmen hatte er genau Buch geführt, um einen Überblick zu behalten. Sein Traum war immer gewesen, mit 55 Jahren seinen stressigen Beruf als Hotelier aufzugeben. Da er keine Kinder hatte, konnte er sein Lebenswerk auch nicht auf einen Nachkommen übertragen. Daher wollte er mit seiner Frau das Leben noch genießen und viele Reisen machen. Die Presseberichte über den Kauf von Steuerdaten habe er Angst bekommen und sukzessive das Geld aus der Schweiz zurückgeholt. Bei einer dieser Fahrten sei er dann in eine Routinekontrolle geraten. Ein Anruf bei seinem Rechtsanwalt habe dann seine Vermutung bestätigt, dass die Erkenntnisse der Zollverwaltung an die Steuerbehörden weitergegeben würden und er mit einem Steuerstrafverfahren zu rechnen habe. Er habe sich entschlossen, reinen Tisch zu machen, um die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. Diese beispiellose Mitarbeit wird sich sicherlich erheblich strafmindernd auswirken.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 54 | ID 43139132

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