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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Taxiunternehmen: Der Cey liefert Gesamtumsatz

    | Bei einem Taxiunternehmer wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt, weil er über Jahre hinweg einen Gewinn von nur 20.000 EUR erklärte und das, obwohl ihm nach der Buchführung 5 Taxen gehörten. |

     

    1. Betriebsprüfung in der Wohnung des Taxifahrers

    Vor Ort erschien die Buchführung zunächst schlüssig, doch bei Vorlage der vom Prüfer angeforderten Schichtzettel bekam der Prüfer Zweifel. Das äußere Erscheinungsbild der angeblich von den Fahrern ausgefüllten Zettel sah so aus, als wären sie im Nachhinein ausgefüllt worden. Zudem war das Schriftbild auf den einzelnen Zetteln so ähnlich, dass diese unmöglich von verschiedenen Fahrern stammen konnten. Auffällig waren die vielen Leerfahrten, auch passte die Gesamtleistung der Fahrzeuge nicht zu dem notwendigen Zeitaufwand der Fahrer. Da die Prüfung in Ermangelung eines Geschäftslokals in der Wohnung des Taxiunternehmers stattfand, bekam der Prüfer auch Einblick in die Lebensumstände: Auffallend war die gute Möblierung der Wohnung. Aus einem Gespräch mit der Tochter erfuhr der Prüfer, dass sie ein eigenes Reitpferd besaß. Auf die Ungereimtheiten angesprochen, verlor der Unternehmer die Beherrschung und verbot dem Prüfer das Betreten seiner Wohnung.

     

    2. Durchsuchung und Beschlagnahme

    Der Prüfer ermittelte dennoch weiter: Aus einiger Entfernung zum Wohnhaus des Unternehmers konnte er beobachten, wie viele Taxifahrer zum Schichtwechsel erschienen - es waren erheblich mehr, als in der Buchführung verzeichnet waren. Er informierte die Steufa, die einen Anfangsverdacht bestätigte und eine Durchsuchung der Wohnung durchführte. Der beschlagnahmte Computer wurde ausgelesen; dort wurde ein Programm entdeckt, das die tatsächlich erwirtschafteten Umsätze enthielt. Die Fahrer hatten nämlich einen sogenannten Cey, den sie vor Fahrtantritt in den dafür am Taxameter vorgesehenen Cey-Kontakt stecken mussten. Der Taxameter zeichnet alle Daten auf und nach Schichtende werden diese Daten auf den Cey übertragen. Nachdem die Daten auf den Computer des Unternehmers übergeleitet wurden, werden die Daten auf dem Cey gelöscht, damit dieser bei der nächsten Schicht wieder zur Verfügung steht. Auf dem Computer waren die Besetztquote, die Leerkilometer, die Anzahl der Touren, der Fahrpreis und Durchschnittserlös der Fahrten sowie der Anteil der Tag- und teureren Nachtfahrten gespeichert.

     

    3. Mehrergebnis, Sozialversicherungsbetrug, Strafbefehl

    Seine Kalkulation führte zu einem Mehrergebnis von 70.000 EUR. Da der Taxiunternehmer zu keinem Gespräch bereit war, wurden die Fahrer vernommen. Diese gestanden, teilweise schwarz gearbeitet zu haben, um zu verhindern, dass die Leistungen, die sie als Hartz-IV-Empfänger erhielten, gekürzt werden. Da somit auch Sozialversicherungsbetrug mit ins Spiel kam, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim AG einen Strafbefehl über 250 Tagessätze zu je 80 EUR. Nach Einbeziehung eines Rechtsanwalts akzeptierte der Taxiunternehmer den Strafbefehl und zahlte die Mehrsteuern in 3 Raten.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 268 | ID 29035280

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