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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Steinmetzbetrieb auf dem Prüfungsgeschäftsplan

    | Ein Steinmetzbetrieb war auf dem Prüfungsgeschäftsplan einer Amtsbetriebsprüfung gelandet, weil der Bearbeiter sich darüber gewundert hatte, dass jemand mit so geringen Gewinnen eine Familie ernähren konnte. Seit Jahren wurden nur 10.000 EUR bis 20.000 EUR Gewinn erklärt. Entsprechende Rückfragen beim Steuerberater hatten keine Aufklärung gebracht. |

     

    1. Material für Grabsteine besonders bruchanfällig

    Bei der Prüfungsvorbereitung fiel auf, dass der Wareneinsatz unverhältnismäßig hoch war. Aus der Akte ergab sich, dass der Steinmetz ausschließlich Grabsteine herstellte. Auf die Frage des Wareneinsatzes entgegnete der Steinmetz, dass er insbesondere eine Steinart bevorzuge, die besonders bruchanfällig sei. Deshalb habe er einen besonders hohen Schwund. Auf die Frage, was er mit den abgebrochenen Stücken mache, erwiderte er, dass diese Teile nicht mehr zu gebrauchen seien und daher vernichtet würden. Zudem sei in der Branche ein enormer Umsatzrückgang zu verzeichnen, da es viele anonyme Bestattungen und Urnenbeisetzungen gebe, bei denen kein Grabstein mehr benötigt würde. Den Lebensunterhalt für seine Familie könne er nur mit „außerordentlicher Sparsamkeit“ bestreiten.

     

    2. Anfrage an die Friedhofsverwaltung

    Wegen des geringen Aufschlagsatzes vermutete der Prüfer allerdings, dass nicht alle Erlöse erfasst wurden. Da der Steinmetz für das Aufstellen der Grabsteine eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung einholen muss, fragte er bei den Friedhofsverwaltungen der in der Stadt gelegenen Friedhöfe nach. Anhand dieser Aufzeichnungen konnte der Prüfer errechnen, wie viele Bestellungen vorgelegen haben mussten. Der Vergleich mit den Erlösen brachte zu Tage, dass diese nicht alle verbucht sein konnten. All diese Umstände ließen den Fall zu einem Fahndungsfall werden und es erfolgte eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume.

     

    3. Steinengel schützen vor Strafe nicht

    Im hinteren Bereich der Werkstatt hatte die Ehefrau einen Raum, in dem sie aus den Resten der abgebrochenen Steine kleine Steinengel herstellte und diese im Internet und auch vor Ort verkaufte. Auch diese Erlöse waren nicht erfasst worden. Bei der Durchsuchung des Hauses wurde ein verschlossener Koffer gefunden, zu dem angeblich kein Schlüssel existierte. Angeblich wusste auch keiner, was darin war. Nachdem der Fahnder ihn einige Tage in seinem Kofferraum mitgeführt hatte, entschloss er sich, den Koffer gewaltsam zu öffnen. Darin befanden sich 50.000 EUR Bargeld. Der Steinmetz konnte glaubhaft darlegen, dass er von dem Geld nichts gewusst hatte. Wie sich herausstellte, war die Ehe nicht mehr intakt und die Ehefrau hatte kontinuierlich Geld entwendet, um ihre Trennung vorzubereiten. Nicht nur die Erlöse aus dem Verkauf der Engel, sondern auch teilweise schwarz vereinnahmte Beträge hatte sie so jahrelang an die Seite gelegt. Das Geld wurde für die Steuernachzahlungen verwendet, das Strafverfahren läuft noch.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2015 | Seite 240 | ID 43540433

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