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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Patentrechte einer Firma in der Schweiz

    | Großbetriebsprüfung bei einer GmbH, die Rohre herstellte: Bei den Betriebsausgaben fiel den Prüfern auf, dass sehr hohe Beträge an eine schweizerische Firma gezahlt wurden - für die Nutzung von Patentrechten. |

     

    1. „Komplexe“ Strukturen werden erläutert

    Mit den Patentrechten wurde die Entwicklung neuer Verbindungsstücke geschützt. Nach Aussage des GmbH-Geschäftsführers habe er die Idee zu den Verbindungsstücken von den Entwicklern erhalten. Er habe das Patent angemeldet, es gehöre ihm aber nicht allein. Teilweise lägen die Rechte bei einer Firma in der Schweiz. Für die Überlassung der Idee zahle er auch den Entwicklern monatlich einen Beitrag. Diese Konstellation kam den Prüfern merkwürdig vor. Auf Anfrage teilte ihnen das Bundeszentralamt für Steuern kurze Zeit später mit, dass die schweizerische Firma in den Händen von zwei Deutschen sei, den Entwicklern des Patents. Nach weiteren Untersuchungen waren sich die Prüfer sicher, dass es sich bei der Firma in der Schweiz um eine Briefkastenfirma handelte. An der angegebenen Adresse befand sich eine Vielzahl von Firmen, die sich angeblich einen Büroraum teilten. Der GmbH-Geschäftsführer wollte sich dazu nicht äußern.

     

    2. Steuerfahndung wird eingeschaltet

    Die Steuerfahndung fand Folgendes heraus: Die beiden Geschäftsführer der schweizerischen Firma hatten vor zehn Jahren gemeinsam in einer Firma gearbeitet, die ebenfalls Rohre und entsprechende Verbindungsstücke herstellt. Beinahe gleichzeitig hatten sie gekündigt und ihrerseits eine GmbH gegründet. Die beiden früheren Angestellten hatten als Ingenieure die Entwicklung neuer Verbindungselemente weiter vorangetrieben, ihre Idee dann aber nicht der Firma zur Verfügung gestellt, sondern waren aus der Firma ausgeschieden und hatten die Idee mitgenommen. Ein arbeitsgerichtlicher Prozess gegen die beiden war negativ verlaufen.

     

    3. Steuerstrafverfahren wird eingeleitet

    Offensichtlich wollten die beiden „Erfinder“ ihre gute Idee besser vermarkten und hatten ihre Entwicklung einem Konkurrenzunternehmen - der aktuell geprüften GmbH - angeboten. Die GmbH hatte das Patent angemeldet und verwertete es und zahlte einen „offiziellen“ Teil an die GmbH der Entwickler, der auch ordnungsgemäß versteuert wurde. Der überwiegende Teil floss aber an die Firma in die Schweiz - unversteuert. Daraufhin wurden Strafverfahren gegen die beiden Entwickler wegen Steuerhinterziehung und gegen den Nutzer der Erfindung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Insgesamt errechneten die Fahnder Steuerhinterziehungen von 2 Mio. EUR. Da aufgrund der Beziehungen zum Ausland Fluchtgefahr bestand und wegen einer möglichen Beweisvernichtung erließ der Strafrichter Haftbefehle gegen die beiden Entwickler. Bei der Durchsuchung der privaten Räume der beiden Entwickler fanden die Steuerfahnder Hinweise auf Konten auf den Britischen Inseln. Der Hauptprozess steht noch aus, aber die Entwickler müssen mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 130 | ID 39032990

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