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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Das lukrative Geschäft mit Verlusten

    | Laut Mitteilung eines anderen FA konnte der Steuerpflichtige, der an einer Firma in Süddeutschland beteiligt war, negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb geltend machen. Die Mitteilung betraf ältere Jahre und führte bei der Korrektur der Bescheide zu einer Erstattung von insgesamt 20.000 EUR. |

     

    1. Die Mitteilungswelle

    Einige Tage später wiederholte sich der Vorgang. Die Sachbearbeiterin übergab die Mitteilungen einem Finanzanwärter mit der Bitte um Auswertung. Als der Finanzanwärter sich aufgrund einiger Unklarheiten mit dem entsprechenden FA in Verbindung setzte, stellt sich heraus, dass die Firma, die die angeblichen Verluste erwirtschaftet hatte, bei dem FA gar nicht geführt wurde. Daraufhin wurde die Steuerfahndung eingeschaltet. Es wurde ein Steuerstrafverfahren gegen „Unbekannt“ eingeleitet, denn es war völlig unerklärlich, woher die Mitteilungen gekommen waren, sowie gegen die beiden Steuerpflichtigen, denen die Verluste angerechnet worden waren. Kurz darauf ergingen E-Mails an alle FÄ im Land, die vor diesen Mitteilungen warnten. Die beiden beschuldigten Steuerpflichtigen wurden zur verantwortlichen Vernehmung vorgeladen.

     

    2. Das System

    Einer der Beschuldigten gab zu, dass er wusste, dass es sich um gefälschte Mitteilungen handelte. Einer seiner Geschäftspartner habe ihm abends beim Bier erzählt, dass es ein einfaches Steuersparmodell gebe. Einige Tage später habe ihn ein Mann angerufen und erzählt, dass er ein System entwickelt habe, das absolut sicher sei und eine hohe Steuerentlastung biete. Er habe sich darauf eingelassen, weil er für sein Unternehmen Investitionen geplant habe, die Banken ihm aber keinen Kredit haben geben wollen. Durch die Berücksichtigung der Verluste sei es bisher zu einer Steuererstattung von 10.000 EUR gekommen. Für die nächsten Jahre seien ihm weitere gefälschte Mitteilungen angeboten worden. Von diesen erstatteten 10.000 EUR habe er 1.500 EUR an den Hersteller dieser Mitteilungen überweisen müssen. Über die Bankdaten konnte die Steuerfahndung den Inhaber des Bankkontos ermitteln.

     

    3. Der Profiteur

    Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Durchsuchung der Wohnung und des Bankkontos erwirkt. Auf dem Bankkonto fanden sich Einzahlungen von zahlreichen Steuerpflichtigen aus der ganzen Bundesrepublik. Insgesamt hatte er mittlerweile 75.000 EUR Provisionen erhalten. Auf dem Computer des Beschuldigten fanden die Fahnder die Vorlagen für die Mitteilungen. Außerdem stellten sie eine Datei sicher, in denen sich die Anschriften aller „Kunden“ befanden. Dadurch wurde die Steuerfahndung in die Lage versetzt, sämtlichen gefälschten Mitteilungen nachzugehen. Die Nutzer der gefälschten Unterlagen erwarten Geldstrafen. Gegen den beschuldigten Hersteller der Mitteilungen wurde das Verfahren erweitert, um den Vorwurf der Urkundenfälschung. Das Strafverfahren ist ausgesetzt bis der tatsächlich eingetretene Schaden festgestellt worden ist.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 26 | ID 37130120

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