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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Automatenaufsteller manipuliert Auslesestreifen seiner Geldgewinnspielgeräte

    | Um Gewinne und Umsätze vor dem Finanzamt geheim zu halten, fälschte ein Automatenaufsteller die Auslesestreifen seiner Geldgewinnspielgeräte mithilfe einer Manipulationssoftware. |

     

    1. Feststellungen des Betriebsprüfers

    Zunächst begutachtete der Betriebsprüfer die Auslesestreifen der Spielautomaten des Aufstellers von Geldspielgeräten. Es lagen überwiegend verkürzte Versionen der Auslesestreifen vor. Der „statistische“ Teil der Streifen, der für eine Plausibilitätsprüfung erforderlich ist, wurde illegal abgetrennt. Bei den wenigen Auslesestreifen, die vollständig vorlagen, ließen sich massiv Anzeichen von Manipulationen feststellen.

     

    So erlaubt die Spieleverordnung je Geldspielgerät einen maximalen Gewinn von 500 EUR innerhalb einer Stunde. Die vorliegenden Auslesestreifen wiesen jedoch einen höheren Gewinn aus. Der manipulierte höhere Gewinnauswurf an den Spieler hatte zur Folge, dass der auf dem Auslesestreifen ausgewiesene Saldo/Bruttoumsatz sinkt und ein geringerer Betrag der Besteuerung zugrunde gelegt wurde. Zudem war offensichtlich, dass Entnahmen und Gewinn des Automatenaufstellers die Kosten seiner Lebensführung nicht deckten.

     

    2. Vermögensarrest wird angeordnet

    Die Steuerfahndung beantragte Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume und sämtliche Spielhallen des Automatenaufstellers. Mithilfe von Auslesegeräten wurden während der Durchsuchung die tatsächlichen Umsätze der Automaten für die vergangenen zwei Monate ausgelesen. Da ein strafprozessualer Arrest i.H. von 2 Mio. EUR angeordnet wurde, wurden die über 30 Automaten geleert und das Bargeld sichergestellt.

     

    Das Manipulationsgerät wurde am Durchsuchungstag nicht gefunden. Jedoch stand allein aufgrund der optischen Darstellung der Auslesestreifen fest, dass diese mit einem speziellen Manipulationsgerät erzeugt wurden, welches auf Knopfdruck den tatsächlichen Saldo/Bruttoumsatz halbiert oder gar viertelt. Die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Auslesestreifen wurden auf Schlüssigkeit überprüft. Außerdem glich die Steuerfahndung die elektronisch ausgelesenen Daten der Geldgewinnspielgeräte mit den Umsätzen ab, die der Automatenaufsteller dem Finanzamt gegenüber gemeldet hat. Die enormen Abweichungen bestätigten den Verdacht der Manipulation durch die Steuerfahndung.

     

    3. Buchhaltung vollständig verworfen, Steuerstrafverfahren läuft noch

    Die Buchhaltung des Automatenaufstellers wurde vollständig verworfen. Anhand der elektronisch ausgelesenen Daten der Automaten konnte die Steuerfahndung ein durchschnittlicher Bruttoumsatz pro Monat von über 3.000 EUR je Automat ermitteln. Der Automatenaufsteller musste Steuern von 1 Mio. EUR nachzahlen. Das Steuerstrafverfahren ist derzeit noch anhängig.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 50 | ID 45066704

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