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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Verfahrensverzögerung

    Die Verfahrensverzögerung in der Praxis

    Insbesondere Steuerstrafverfahren dauern wegen ihrer Komplexität häufig lange. Eine zu lange Verfahrensdauer kann gegen das Recht des Beschuldigten auf beschleunigte Erledigung des Verfahrens verstoßen (eingehend dazu Gaede wistra 04, 166; vgl. auch Burhoff PStR 04, 271, Abruf-Nr. 041427). Der Verteidiger muss sich mit den damit zusammenhängenden Fragen möglichst früh auseinander setzen und die Auswirkungen auf die Verteidigung(sstrategie) prüfen. Wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.