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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · USt-Hinterziehung

    Schuldspruch und Strafzumessung bei USt-Karussellen

    Können Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgegebenen steuerlichen Grundsätzen berichtigt werden, hat dies regelmäßig keinen Einfluss auf den Schuldspruch, ist aber im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.