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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Strafbefehl

    Das Strafbefehlsverfahren in der Praxis

    | Die Verteidigung muss sich schon möglichst früh darüber klar werden, welches Ziel sie verfolgen und erreichen will. Spätestens nach Einsichtnahme in die Akten wird sie daher mit dem Mandanten sprechen und diesem erläutern, was nach ihrer Auffassung erreichbar ist und wie man dieses Ziel erreichen kann. Im Rahmen des Aufbaus einer auf diesen Überlegungen beruhenden Verteidigungsstrategie muss sie sich, wenn sie eine Einstellung des Verfahrens (Burhoff PStR 02, 19) als nicht möglich ansieht, auch mit den Vor- und Nachteilen des Strafbefehlsverfahrens beschäftigen. Der Beitrag zeigt diese in drei Checklisten auf. |

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