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  • 01.04.2007 | Steufa-Praxis

    Kaffee en vogue: Ein unseriöses Darlehen

    Betriebsprüfung in der Gastronomie – der Betrieb war aufgrund stetig sinkender Gewinne zur Prüfung gemeldet worden. Der Betriebsprüfer forderte sämtliche Bankkonten an, bei deren Überprüfung er Überweisungen auf betriebseigene Konten fand, die ihm nicht vorlagen. Der Steuerpflichtige und auch sein Berater waren allerdings der Ansicht, nicht zu einer Vorlage verpflichtet zu sein, da es sich um Privatkonten handele. Daraufhin führte der Prüfer ein Kontenabrufverfahren durch – dabei wurden drei weitere Kontoverbindungen „entdeckt“.  

     

    Die entsprechenden Kontounterlagen wurden direkt bei den Banken angefordert. Auf einem Konto war ein ungeklärter Geldeingang i.H. von 120.000 EUR zu verzeichnen. Mangels Mitwirkung des Steuerpflichtigen ermittelte die Bank, dass es sich bei dem Auftraggeber der Überweisung um einen Lieferanten des Steuerpflichtigen, nämlich eine Kaffeerösterei handelte. Dabei handelte es sich vermutlich um ein Darlehen. Über den Grund des Darlehens konnte der Prüfer zunächst nichts in Erfahrung bringen. 

     

    Bei der Überprüfung der Eingangsrechnungen der Kaffeerösterei stellte er aber fest, dass der Kaffee- und Trinkschokoladenpreis seit der Darlehensgewährung erheblich gestiegen war. Bei der folgenden Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume wurde schließlich der Darlehensvertrag mit aufgefunden – offensichtlich handelte es sich dabei um ein privates Darlehen! Das Darlehen sollte laut Vertrag über erhöhte Kilopreise für Kaffee und Trinkschokolade getilgt werden mit der Folge, dass 

    • der Betriebsausgabenabzug und
    • die Vorsteuer zu hoch angesetzt worden waren und
    • damit insgesamt Steuern in Höhe von 100.000 EUR verkürzt worden waren.

     

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