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  • 01.03.2007 | Steufa-Praxis

    FA sorgt sich um die Existenz eines Autohändlers

    Das FA prüfte einen Autohändler, der seit der Betriebseröffnung nur geringe Umsätze und Gewinne erklärt hatte. Dabei stellte der Betriebsprüfer fest, dass dem Steuerpflichtigen nur äußerst geringe Mittel zur Finanzierung seines Lebensunterhalts zur Verfügung standen. Der Händler ließ – mit einiger Verzögerung – durch seinen Steuerberater mitteilen, dass seine Lebensgefährtin aufgrund einer Erbschaft in der Lage sei, den gemeinsamen Unterhalt zu finanzieren. Der Prüfer gab sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden und bat um entsprechende Kontounterlagen, die der Händler jedoch nicht vorlegen wollte. Der Betriebsprüfer setzte die Steufa von dem Vorgang in Kenntnis, die wiederum einen Anfangsverdacht als gegeben ansah. Auf Antrag der Bustra wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäfts- und Wohnräume sowie die bekannten Banken erwirkt. 

     

    Während der Durchsuchung fanden sich Hinweise auf Autoeinkäufe, die in der Buchführung nicht enthalten waren. Ebenso gab es Hinweise darauf, dass die Lebensgefährtin in Italien einen Kraftfahrzeughandel betrieb. Die Kontoauszüge wiesen zudem erhebliche Geldeingänge auf, die in den Einnahmen nicht erfasst waren. Die Steufa sah folgenden Geschäftsverlauf als erwiesen an:  

    • Der Beschuldigte kaufte „als Vermittler“ von deutschen Händlern Kraftfahrzeuge.
    • Er verbrachte die Pkws nach Italien und verkaufte sie dort an eine Firma, deren Inhaberin seine Lebensgefährtin war. Diese war aber nur vorgeschoben, denn der Beschuldigte hatte die volle Handlungsvollmacht.
    • Die in Italien getätigten Umsätze wurden richtigerweise mit dem in Italien geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen.
    • Nach einem Auskunftsersuchen bei den italienischen Behörden wurde die vereinnahmte USt aber nie an den italienischen Fiskus abgeführt.

     

    Da die Fahrzeuge ohne USt nach Italien verkauft wurden bzw. die dort anfallende Steuer nie abgeführt wurde, verschaffte sich der Beschuldigte einen Wettbewerbsvorteil, denn er konnte die Fahrzeuge billiger als seine Konkurrenten veräußern. Dabei lag der Preis nur unwesentlich über dem Einkaufspreis. Die für ihn verbleibenden Gewinne – vor Steuern – waren innerhalb von 3 Jahren auf 4 Mio. EUR angewachsen. Das Geld war zum Teil in Italien auf Bankkonten, zum Teil auch auf bisher nicht bekannten Konten im Inland.  

     

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