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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Die Unbestimmtheit des § 370a AO - Analogien zum Betäubungsmittelgesetz?

    | Das Motiv des Gesetzgebers für die Einfügung des Merkmals "in großem Ausmaß" durch die Novellierung mit Wirkung vom 27.7.02 ist bekannt. Es sollten nicht alle Fälle, bei denen zwar die Merkmale "bandenmäßig" oder "gewerbsmäßig" zu bejahen sind, unabhängig vom steuerlichen Ausmaß als Verbrechen eingestuft werden. Die Debatte um die Unbestimmtheit wurde damit aber noch nicht entschärft. |

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