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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Änderungen des § 266a StGB durch das "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz"

    | Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB ist - insbesondere im Zusammenhang mit Firmenzusammenbrüchen - zum Massendelikt geworden (Vogelberg, PStR 04, 90; Weyand, PStR 03, 17). Mit dem "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" (SchwarzArbG, BGBl 04, 1842, Abruf-Nr. 041832) hat der Gesetzgeber diesen Straftatbestand erweitert. Das Gesetz ist zum 1.8.04 in Kraft getreten. |

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