01.06.2004 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Zur Durchsicht von Papieren gem. § 110 StPO
Am Anfang eines Strafverfahrens steht in der Regel die Durchsuchung und die Sicherstellung von Unterlagen und Gegenständen durch die Ermittlungsbehörden. Die sich der Durchsuchung anschließende Durchsicht von Papieren nach § 110 StPO ist für den Verteidiger der taktisch richtige Zeitpunkt, sich in das Verfahren einzuschalten. Das setzt die Kenntnis der Vorschrift des § 110 StPO voraus.
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