01.06.2001 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Dürfen Hilfspersonen Papier durchsehen?
Bei Durchsuchungen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind fast immer Papiere zu sichten und auf ihre Bedeutung für das Strafverfahren hin zu untersuchen. Die Befugnis dazu hat nach § 110 StPO im allgemeinen Strafverfahren nur der Staatsanwalt, in Steuerstrafverfahren daneben nach § 404 S. 2 AO auch die Steuerfahndung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere alle Angehörigen von Polizeibehörden. In der Praxis von Bedeutung ist, inwieweit die Staatsanwaltschaft ihre Befugnisse auf Hilfspersonen delegieren darf.
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