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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Durchsuchung

    Anforderungen an den Beschluss

    | Ein Durchsuchungsbeschluss, der keine tatsächlichen Angaben über den Tatvorwurf enthält und die konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, ist rechtswidrig (BVerfG, Beschluss 6.3.02, 2 BvR 1619/00, NJW 02, 1941). (Abruf-Nr. 020767) |

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