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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Bankprüfung und Kontrollmitteilung

    Der Betriebsprüfer ist im Rahmen der Außenprüfung einer Bank nicht berechtigt, Unterlagen ausschließlich für die Fertigung von Kontrollmitteilungen über die Verhältnisse von Bankkunden anzufordern (BFH 4.11.03, VII R 28/01, Abruf-Nr. 040606).