01.05.2004 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Bankprüfung und Kontrollmitteilung
Der Betriebsprüfer ist im Rahmen der Außenprüfung einer Bank nicht berechtigt, Unterlagen ausschließlich für die Fertigung von Kontrollmitteilungen über die Verhältnisse von Bankkunden anzufordern (BFH 4.11.03, VII R 28/01, Abruf-Nr. 040606).
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