01.05.2001 · Fachbeitrag · Beitragsvorenthaltung
Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Nicht selten führen Unternehmen, die in eine Liquiditätszwangslage geraten sind, Lohnsteuer und vor allem Sozialversicherungsbeiträge nicht ab, obwohl sie die Löhne noch auszahlen. Dies ist nach § 266a StGB strafbar. Wie aber ist es, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden und auch die Löhne und Gehälter nicht mehr ausgezahlt werden konnten?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig