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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Bankenfälle

    Einschränkung der durch § 160 AO eröffneten Sanktionsmöglichkeiten des Bankgeheimnisses

    | Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gem. § 160 Abs. 1 S. 1 AO nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft (BFH 25.2.04, I R 31/03, DB 04, 1081, Abruf-Nr. 041175). |

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