24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wenn auf der Website Angaben zu bestimmten Behandlungsverfahren erfolgen, unterliegt dies rechtlichen Beschränkungen. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für alle anderen Heilberufe. Insbesondere dürfen keine Heilversprechen für Behandlungsmethoden gegeben werden, wenn diese durch medizinische Studien nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind.
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Frage: Ein Kollege (Physiotherapeut) hat in seiner Freizeit beim Sport eine schwere Knieverletzung erlitten. Nach mehrwöchiger Krankenhausbehandlung muss er nun noch längere Zeit zu Hause bleiben. Er war in der ...
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Seit dem 1. Juli 2015 hat die Finanzverwaltung für einige Leistungen der Physiotherapiepraxis den ermäßigten Steuersatz in Höhe von derzeit 7 Prozent faktisch abgeschafft. Die Heilmittelrichtlinie wurde zum Maß der ...
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann für Physiotherapeuten teuer werden. Bei der Einteilung der Prämien für die BU kommt es aber nur auf den ersten Blick auf die Berufsbezeichnung an. Viel wichtiger ist die tatsächliche Ausgestaltung des beruflichen Alltags.
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Praxismanagement
Sie als Führungskräfte kennen das: Sie geben Marschrouten vor und merken nach geraumer Zeit, dass still und heimlich alles so weitergeht wie zuvor. Viele Gründe werden ins Feld geführt, warum es nicht ging und ...
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Social Media
Schon seit Anfang 2012 ermöglicht es PP jedem Therapeuten, sich mit Kolleginnen und Kollegen auf Facebook auszutauschen.
24.11.2015 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Frage: Ich war als Fußpflegerin bislang immer familienversichert. Im Jahr 2013 habe ich allerdings vergessen, die Müllgebühren für die Fußpflegepraxis in der Steuererklärung als Betriebsausgaben anzusetzen. Mit meinen Einkünften überschreite ich nun die Grenze für die Familienversicherung geringfügig. Mein Steuerbescheid für 2013 ist bereits bestandskräftig. Gibt es noch eine Möglichkeit, wie ich den Bescheid angreifen kann, sodass die Müllgebühren nachträglich berücksichtigt werden?