04.02.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der Anteil von Heilmitteln an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei etwa drei Prozent. Das ist im Vergleich zu anderen Posten wie Krankenhaus- und Arztbehandlungen oder Arzneimitteln, die zusammen etwa die Hälfte aller Kosten ausmachen, wenig. Die Bedeutung von Physiotherapie & Co. für Patienten schlägt sich so gesehen in den Zahlen nicht nieder. Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass im vergangenen Jahr rund vier Mio. Behandlungen weniger durchgeführt wurden als im Jahr 2016.
04.02.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Die Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer wurden innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal geändert (PP 01/2019, Seite 1). Die Neufassung gilt seit dem 01.12.2018. Welche Änderungen zu denen zum 01.08.
04.02.2019 · Fachbeitrag ·
Prävention
Nach den Richtlinien des Leitfadens Prävention dürfen Physiotherapeuten Präventionskurse in den Handlungsfeldern „Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“ anbieten. Zum 01.10.2020 werden sich die ...
15.01.2019 · Fachbeitrag ·
Entspannungstechniken
Die Angst vor dem Zahnarzt führt oftmals dazu, dass Patienten eine notwendige Behandlung verweigern oder verzögern, was eine unnötige Verschlimmerung der Situation zur Folge haben kann. Eine Studie aus Korea zeigt die Erfolge der progressiven Muskelentspannung bei Menschen mit Zahnarztangst.
08.01.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer mehrere Anwendungsgebiete der Osteopathie mit Wirksamkeitsaussagen bewirbt, muss diese für jedes einzelne Anwendungsgebiet wissenschaftlich belegen können. Pauschale Erklärungen zu den Grenzen der Wirksamkeit ...
28.12.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnkosten
Der Jahresbeginn 2019 bringt Arbeitgebern einige Änderungen bei steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen (PP 12/2018, Seite 15). Betroffen sind u. a. Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Ihre ...
27.12.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn ein Physiotherapeut während einer Gangschule den Rollstuhl des Patienten schiebt und daher zu weit entfernt ist, um einen Sturz des Patienten verhindern zu können, stellt dies einen Behandlungsfehler dar. Allerdings kommt nicht die Rechtsfigur des „voll beherrschbaren Risikos“ (siehe dazu PP 09/2017, Seite 19) zulasten des Therapeuten zur Anwendung. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 29.08.2017 hervor (Az. 8 U 172/16).