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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Leiter von Präventionskursen: stark erhöhte Qualifikationsanforderungen zum 01.10.2020

    von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M. A. Thomas Colshorn, Bremen

    | Nach den Richtlinien des Leitfadens Prävention dürfen Physiotherapeuten Präventionskurse in den Handlungsfeldern „Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“ anbieten. Zum 01.10.2020 werden sich die Qualifikationsanforderungen der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP; PP 01/2016, Seite 3 ) für die Anbieter von Präventionskursen deutlich erhöhen. PP erklärt, welcher Personenkreis betroffen ist und welche Änderungen dann gelten. |

    Bisher: Berufs- und Zusatzqualifikation maßgebend

    Die derzeitige Regelung verlangt ausschließlich den Nachweis der entsprechenden Berufsqualifikation (z. B. Physiotherapeut) und der Zusatzqualifikation entsprechend dem Kursangebot (z. B. Lizenz als Pilatestrainer oder Kursleiter für Autogenes Training). Konkrete Anforderungen bzgl. abgeleisteter Stunden gibt es bislang nur für die Zusatzqualifikation.

     

    • Handlungsfelder und erforderliche Berufsqualifikation
    „Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“* offen für
    „Entspannnung“ offen für
    • Physiotherapeut/in
    • Sportwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
    • Sport- und Gymnastiklehrer/in
    • Ärztin/Arzt
    • Ergotherapeut/in
    • Erzieher/in
    • Gesundheitspädagogin/Gesundheitspädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
    • Heilpädagogin/Heilpädagoge